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153.41 PKGLCPC CH-BE

Art. 1 Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) - Gegenstand

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Art. 1 Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) · Gegenstand

1. Dieses Gesetz regelt die Organisation der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) und legt ihre Aufgaben und Zuständigkeiten fest.

Gegenstand Art. 2 Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) →

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