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153.31 FLRGLPFG CH-BE

Art. 14 Gesetz über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates (FLRG) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 14 Gesetz über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates (FLRG) · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

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