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153.012.1 PAVOTSRTI CH-BE

Art. 1 Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenverordnung, PAV) - Geltungsbereich

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Art. 1 Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenverordnung, PAV) · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt das Anstellungsverhältnis von Praktikantinnen und Praktikanten auf Sekundarstufe II, auf Tertiärstufe, im Sprachpraktikum und im Praktikumsnetz (Art. 9), die in einer der Personalgesetzgebung unterstellten Organisationseinheit der Kantonsverwaltung oder Hochschule beschäftigt werden.

2. Soweit dieser Verordnung keine Regelung entnommen werden kann, findet die Personalgesetzgebung Anwendung.

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