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153.011.5 RDVODSC CH-BE

Art. 3 Randdatenverordnung (RDV) - Sichere Aufbewahrung

Abschnitt: Zugriffsberechtigung, Aufbewahrung und Vernichtung
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Art. 3 Randdatenverordnung (RDV) · Sichere Aufbewahrung

1. Die Daten sind gemäss den Vorschriften über ISDS sicher aufzubewahren.

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