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153.011.4 CH-BE

Art. 7 Verordnung über die personalrechtliche Stellung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern - Inkrafttreten

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Art. 7 Verordnung über die personalrechtliche Stellung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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