153.011.4
CH-BE
Art. 7 Verordnung über die personalrechtliche Stellung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern - Inkrafttreten
Art. 7 Verordnung über die personalrechtliche Stellung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.