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153.011.4 CH-BE

Art. 1 Verordnung über die personalrechtliche Stellung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern - Anwendbare personalrechtliche Vorschriften

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Art. 1 Verordnung über die personalrechtliche Stellung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern · Anwendbare personalrechtliche Vorschriften

1. Auf das Arbeitsverhältnis von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern ist die kantonale Personalgesetzgebung anwendbar.

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