153.011.4
CH-BE
Art. 1 Verordnung über die personalrechtliche Stellung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern - Anwendbare personalrechtliche Vorschriften
Art. 1 Verordnung über die personalrechtliche Stellung von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern · Anwendbare personalrechtliche Vorschriften
1. Auf das Arbeitsverhältnis von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern ist die kantonale Personalgesetzgebung anwendbar.