153.011.1
PVRPOPers
CH-BE
Art. 94 Personalverordnung (PV) - Finanzielle Abwicklung
Besondere Leistungen - Prämien - Innovationsprämie
Art. 94 Personalverordnung (PV) · Finanzielle Abwicklung
Die Prämie wird zulasten der entsprechenden Organisationseinheiten als Personalaufwand ausgerichtet.
Die Auszahlung erfolgt durch das Personalamt gestützt auf die Meldung der Organisationseinheiten.