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Art. 94 Personalverordnung (PV) - Finanzielle Abwicklung

Besondere Leistungen - Prämien - Innovationsprämie
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Art. 94 Personalverordnung (PV) · Finanzielle Abwicklung

Die Prämie wird zulasten der entsprechenden Organisationseinheiten als Personalaufwand ausgerichtet.

Die Auszahlung erfolgt durch das Personalamt gestützt auf die Meldung der Organisationseinheiten.

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