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153.011.1 PVRPOPers CH-BE

Art. 91 Personalverordnung (PV) - Einreichen des Vorschlags

Besondere Leistungen - Prämien - Innovationsprämie
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Art. 91 Personalverordnung (PV) · Einreichen des Vorschlags

1. Der Vorschlag ist grundsätzlich in schriftlicher Form auf dem Dienstweg bei der Amtsvorsteherin oder dem Amtsvorsteher einzureichen.

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