153.011.1
PVRPOPers
CH-BE
Art. 91 Personalverordnung (PV) - Einreichen des Vorschlags
Besondere Leistungen - Prämien - Innovationsprämie
Art. 91 Personalverordnung (PV) · Einreichen des Vorschlags
1. Der Vorschlag ist grundsätzlich in schriftlicher Form auf dem Dienstweg bei der Amtsvorsteherin oder dem Amtsvorsteher einzureichen.