153.011.1
PVRPOPers
CH-BE
Art. 7 Personalverordnung (PV) - Überwachung am Arbeitsplatz
Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 Personalverordnung (PV) · Überwachung am Arbeitsplatz
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über Massnahmen zur Überwachung von Verhalten und Leistung mit technischen Mitteln vorgängig zu informieren.
2. ...