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Art. 7 Personalverordnung (PV) - Überwachung am Arbeitsplatz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 Personalverordnung (PV) · Überwachung am Arbeitsplatz

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über Massnahmen zur Überwachung von Verhalten und Leistung mit technischen Mitteln vorgängig zu informieren.

2. ...

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