153.011.1
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CH-BE
Art. 62 Personalverordnung (PV) - Rekrutenschule
Gehalt - Gehaltsausrichtung während des Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstes
Art. 62 Personalverordnung (PV) · Rekrutenschule
Während der Dienstleistung als Rekrutin oder Rekrut werden 50 Prozent des ordentlichen Gehalts ausgerichtet.
Ist die Rekrutin oder der Rekrut während der Dienstleistung unterhaltsverpflichtet, werden 75 Prozent des ordentlichen Gehalts ausgerichtet.
Lernende erhalten während der Rekrutenschule den vollen Lohn.