Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.011.1 PVRPOPers CH-BE

Art. 178 Personalverordnung (PV) - Entstehen der Rückzahlungspflicht

Mitarbeiterförderung - Aus- und Weiterbildung - Rückzahlungspflicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (263 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 178 Personalverordnung (PV) · Entstehen der Rückzahlungspflicht

1. Die Rückzahlungspflicht entsteht, wenn die betroffene Person die Ausbildung aus privaten Gründen abbricht oder während der Ausbildung oder nach deren Abschluss innerhalb einer bestimmten Frist aus dem Kantonsdienst austritt.

1a. Wird das Arbeitsverhältnis durch Tod beendet, entsteht keine Rückzahlungspflicht.

2. Artikel 181 bleibt vorbehalten.

← Art. 177 Personalverordnung (PV) Geltungsbereich Art. 178a Personalverordnung (PV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →