153.011.1
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CH-BE
Art. 178 Personalverordnung (PV) - Entstehen der Rückzahlungspflicht
Mitarbeiterförderung - Aus- und Weiterbildung - Rückzahlungspflicht
Art. 178 Personalverordnung (PV) · Entstehen der Rückzahlungspflicht
1. Die Rückzahlungspflicht entsteht, wenn die betroffene Person die Ausbildung aus privaten Gründen abbricht oder während der Ausbildung oder nach deren Abschluss innerhalb einer bestimmten Frist aus dem Kantonsdienst austritt.
1a. Wird das Arbeitsverhältnis durch Tod beendet, entsteht keine Rückzahlungspflicht.
2. Artikel 181 bleibt vorbehalten.