153.011.1
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CH-BE
Art. 17 Personalverordnung (PV) - Beendigung aus anderen Gründen
Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis der Angestellten
Art. 17 Personalverordnung (PV) · Beendigung aus anderen Gründen
1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen der Altersgrenze nach Artikel 14 Absatz 1 PG oder bei freiwilliger vorzeitiger Pensionierung.