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153.011.1 PVRPOPers CH-BE

Art. 17 Personalverordnung (PV) - Beendigung aus anderen Gründen

Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis der Angestellten
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Art. 17 Personalverordnung (PV) · Beendigung aus anderen Gründen

1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen der Altersgrenze nach Artikel 14 Absatz 1 PG oder bei freiwilliger vorzeitiger Pensionierung.

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