153.011.1
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CH-BE
Art. 166 Personalverordnung (PV) - Trennung von Leistungs- und Verhaltensbeurteilung und Mitarbeitergespräch
Mitarbeiterförderung - Mitarbeitergespräch
Art. 166 Personalverordnung (PV) · Trennung von Leistungs- und Verhaltensbeurteilung und Mitarbeitergespräch
1. Bei Bedarf kann die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zeitlich getrennt von den übrigen Inhalten des Mitarbeitergesprächs durchgeführt werden.