153.011.1
PVRPOPers
CH-BE
Art. 161 Personalverordnung (PV) - Grundsatz
Mitarbeiterförderung - Mitarbeitergespräch
Art. 161 Personalverordnung (PV) · Grundsatz
1. Die Vorgesetzten nehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährlich mindestens eine Standortbestimmung in Form eines Mitarbeitergesprächs vor.
2. Das Mitarbeitergespräch ist ein Führungs-, Qualitäts- und Personalentwicklungsinstrument.
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