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Art. 161 Personalverordnung (PV) - Grundsatz

Mitarbeiterförderung - Mitarbeitergespräch
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Art. 161 Personalverordnung (PV) · Grundsatz

1. Die Vorgesetzten nehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährlich mindestens eine Standortbestimmung in Form eines Mitarbeitergesprächs vor.

2. Das Mitarbeitergespräch ist ein Führungs-, Qualitäts- und Personalentwicklungsinstrument.

3. ...

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