153.011.1
PVRPOPers
CH-BE
Art. 153 Personalverordnung (PV) - Konfessionelle und regionale Feiertage
Arbeitszeit, Ferien, Urlaub - Arbeitsfreie Tage
Art. 153 Personalverordnung (PV) · Konfessionelle und regionale Feiertage
An konfessionellen Feiertagen ist der Gottesdienstbesuch während der Arbeitszeit gestattet.
Für Arbeitstage, an denen traditionelle Anlässe von regionaler Bedeutung stattfinden, kann der Regierungsrat eine besondere Regelung treffen.