153.01
PGLPLPers
CH-BE
Art. 69 Personalgesetz (PG) - Gehaltsklassen
Gehalt und andere finanzielle Leistungen - Gehalt - Gehaltssystem
Art. 69 Personalgesetz (PG) · Gehaltsklassen
Die Anzahl der Gehaltsklassen und die entsprechenden Grundgehälter werden im Anhang zu diesem Gesetz festgelegt.
Bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich um Jahresgehälter bei vollem Beschäftigungsgrad einschliesslich des 13. Monatsgehalts. Sie werden im Ausmass des gewährten generellen Gehaltsaufstiegs jeweils angepasst.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
100 2014 82 · be (Art. 69 PG)
Police Officer Salary Classification Appeal Dismissed
des Kantons Bern vom 18.03.2015, Nr. 100.2014.82U, Seite 6 3. 3.1 Das bernische Gehaltssystem umfasst 30 Gehaltsklassen (Art. 69 PG i.V.m. Anhang I PG). Der Regierungsrat reiht jede Funktion des öffentlichen Dienstes des Kantons durch Verordnung in eine Gehalts