153.01
PGLPLPers
CH-BE
Art. 48 Personalgesetz (PG) - Mitarbeitergespräch
Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Rechte
Art. 48 Personalgesetz (PG) · Mitarbeitergespräch
1. Die Vorgesetzten führen periodisch, aber mindestens jährlich, mit jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter ein Gespräch im Sinne einer zukunftsgerichteten Standortbestimmung. Kernpunkte dieses Gesprächs sind die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, die Zielvereinbarung, Arbeitsbedingungen und Arbeitsklima, berufliche Entwicklung und Perspektiven.
2. Die Angestellten können jederzeit ein Gespräch über einzelne oder mehrere der genannten Kernpunkte nach Absatz 1 verlangen.
3. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten durch Verordnung. Er kann für bestimmte Funktionen vom Gesetz abweichende Regelungen treffen.