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153.01 PGLPLPers CH-BE

Art. 36 Personalgesetz (PG) - Finanzierung der Kosten

Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis der Angestellten - Vorsorgerechtliche Folgen
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Art. 36 Personalgesetz (PG) · Finanzierung der Kosten

Der Kanton ersetzt der BPK bzw. der BLVK die aus den besonderen Rentenansprüchen nach Artikel 33 anfallenden Mehrleistungen und Mindereinnahmen sowie den damit verbundenen administrativen Mehraufwand.

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