153.01
PGLPLPers
CH-BE
Art. 36 Personalgesetz (PG) - Finanzierung der Kosten
Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis der Angestellten - Vorsorgerechtliche Folgen
Art. 36 Personalgesetz (PG) · Finanzierung der Kosten
Der Kanton ersetzt der BPK bzw. der BLVK die aus den besonderen Rentenansprüchen nach Artikel 33 anfallenden Mehrleistungen und Mindereinnahmen sowie den damit verbundenen administrativen Mehraufwand.