Art. 3 Personalgesetz (PG) - Begriffe
Art. 3 Personalgesetz (PG) · Begriffe
1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Personen, die in einem voll- oder teilzeitlichen Arbeitsverhältnis zum Kanton stehen.
2. Angestellte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis unbefristet oder befristet ist und mit öffentlich-rechtlichem Vertrag begründet wird.
3. ...
4. Hauptamtliche Behördenmitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis durch Wahl auf eine bestimmte Amtsdauer begründet wird.
5. Nebenamtlich tätig sind Personen, die eine Funktion für den Kanton ausüben, jedoch in keinem Arbeitsverhältnis zu ihm stehen.
6. Nebenamtliche Behördenmitglieder sind nebenamtlich tätige Personen, die auf eine bestimmte Amtsdauer gewählt werden.
7. Kommissionsmitglieder sind nebenamtlich tätige Personen, die auf eine bestimmte Amtsdauer ernannt werden.
8. ...