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Art. 27 Personalgesetz (PG) - Befristetes Arbeitsverhältnis

Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis der Angestellten - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Art. 27 Personalgesetz (PG) · Befristetes Arbeitsverhältnis

Das befristete Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf der festgelegten Dauer.

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