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Art. 24 Personalgesetz (PG) - Kündigung durch die Angestellten

Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis der Angestellten - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Art. 24 Personalgesetz (PG) · Kündigung durch die Angestellten

1. Die Angestellten können das Arbeitsverhältnis schriftlich unter Wahrung einer Frist von drei Monaten jeweils auf Ende eines Monats kündigen.

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