153.01
PGLPLPers
CH-BE
Art. 24 Personalgesetz (PG) - Kündigung durch die Angestellten
Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis der Angestellten - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Art. 24 Personalgesetz (PG) · Kündigung durch die Angestellten
1. Die Angestellten können das Arbeitsverhältnis schriftlich unter Wahrung einer Frist von drei Monaten jeweils auf Ende eines Monats kündigen.