153.01
PGLPLPers
CH-BE
Art. 116 Personalgesetz (PG) - Ablösung der Betreuungszulage
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 116 Personalgesetz (PG) · Ablösung der Betreuungszulage
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat bis zum 30. Juni 2008 eine Vorlage zur Änderung dieses Gesetzes vor, mit der die Betreuungszulage nach Artikel 86 abgelöst und die Kinderzulage angemessen erhöht wird. Er berücksichtigt dabei die Entwicklung auf nationaler Ebene.