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Art. 116 Personalgesetz (PG) - Ablösung der Betreuungszulage

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 116 Personalgesetz (PG) · Ablösung der Betreuungszulage

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat bis zum 30. Juni 2008 eine Vorlage zur Änderung dieses Gesetzes vor, mit der die Betreuungszulage nach Artikel 86 abgelöst und die Kinderzulage angemessen erhöht wird. Er berücksichtigt dabei die Entwicklung auf nationaler Ebene.

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