152.381
SRVOUL
CH-BE
Art. 9 Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland (SRV) - Kantonale Behörden und Verwaltung
Art. 9 Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland (SRV) · Kantonale Behörden und Verwaltung
1. Für den Regierungsrat und seine Direktionen gelten für Geschäfte aus dem Verwaltungskreis Biel/Bienne die Vorschriften dieser Verordnung sinngemäss.