152.381
SRVOUL
CH-BE
Art. 6 Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland (SRV) - Betreibungs- und Konkursamt
Art. 6 Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland (SRV) · Betreibungs- und Konkursamt
Das Betreibungs- und Konkursamt Seeland nimmt Begehren und Eingaben aus dem Verwaltungskreis Biel/Bienne in beiden Landessprachen entgegen.
Der Schuldnerin oder dem Schuldner wird der Zahlungsbefehl in deren bzw. dessen Sprache zugestellt. Diese ist ebenfalls für die Fortsetzung der Betreibung massgebend.
Beschwerden werden in der Sprache der Schuldnerin oder des Schuldners entschieden.
Artikel 2 Absatz 3 findet im Betreibungsverfahren analog Anwendung.