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Art. 5 Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland (SRV) - Handelsregisteramt

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Art. 5 Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland (SRV) · Handelsregisteramt

Im Handelsregisteramt des Kantons Bern werden Eintragungen betreffend den Verwaltungskreis Biel/Bienne nach der in der Anmeldung bzw. im Vertrag verwendeten Sprache in deutscher oder französischer Sprache vorgenommen und veröffentlicht.

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