152.381
SRVOUL
CH-BE
Art. 4 Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland (SRV) - Grundbuchamt
Art. 4 Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland (SRV) · Grundbuchamt
Im Grundbuchamt Seeland werden Eintragungen betreffend den Verwaltungskreis Biel/Bienne nach der in der Anmeldung bzw. im Ausweis verwendeten Sprache in deutscher oder französischer Sprache vorgenommen und veröffentlicht.