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Art. 9a Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) - Notariatswesen

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Art. 9a Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) · Notariatswesen

1. Das kantonale Grundbuchamt betreut das Notariatswesen und bereitet in diesem Bereich die Gesetzgebung vor.

2. Im Bereich der Notariatsaufsicht ist der für das Notariatswesen zuständige Bereich fachlich unabhängig.

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