Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.322.1 OSDVOOPAD CH-BE

Art. 3 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) - 2. Direktion für Inneres und Justiz

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) · 2. Direktion für Inneres und Justiz

1. Die Direktion für Inneres und Justiz führt die Betreibungs- und Konkursämter sowie das kantonale Grundbuchamt gleich wie die Ämter der Zentralverwaltung. Für diese gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ)[[7]] sinngemäss.

2. Die Direktion für Inneres und Justiz steuert die Ämter gemäss Absatz 1 sowie die Regierungsstatthalterämter und die KESB durch Leistungsvereinbarung.

3. Die durch das Bundesrecht vorgeschriebenen Aufsichts- und Prüfungsaufgaben der Kantone gegenüber den Betreibungs- und Konkursämtern sowie den Grundbuchämtern nimmt die Direktion für Inneres und Justiz durch die Leistungsvereinbarung gemäss Absatz 2 wahr.

4. Die Aufgaben gemäss den Absätzen 1 und 2 nimmt seitens der Direktion für Inneres und Justiz die Direktorin oder der Direktor wahr. Sie oder er kann diese delegieren. Seitens der Ämter gemäss Absatz 1 nimmt die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung oder eine Stellvertretung bzw. die Vorsteherin oder der Vorsteher des kantonalen Grundbuchamts die Aufgaben wahr.

← Art. 2a Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) Gegenstand Art. 4 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →