152.322.1
OSDVOOPAD
CH-BE
Art. 25 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) - Aufhebung von Erlassen
Zuständigkeit der Direktion für Inneres und Justiz
Art. 25 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) · Aufhebung von Erlassen
1. Die Verordnung vom 26. Juni 2002 über die Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter wird aufgehoben (BSG 152.321.3).