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152.322.1 OSDVOOPAD CH-BE

Art. 25 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) - Aufhebung von Erlassen

Zuständigkeit der Direktion für Inneres und Justiz
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Art. 25 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) · Aufhebung von Erlassen

1. Die Verordnung vom 26. Juni 2002 über die Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter wird aufgehoben (BSG 152.321.3).

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