152.322.1
OSDVOOPAD
CH-BE
Art. 17 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV)
Aufgaben - Infrastruktur und Logistik
Art. 17 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV)
Die Geschäftsleitungen sowie die Vorsteherin oder der Vorsteher des kantonalen Grundbuchamts sind im Rahmen der bewilligten finanziellen Mittel verantwortlich für die Infrastruktur und Logistik.
Die Geschäftsleitungen sowie die Vorsteherinnen und Vorsteher der regionalen Grundbuchämter sind in den jeweiligen Betriebskommissionen vertreten. Sie setzen sich für die optimale Nutzung der jeweiligen Raum- und Infrastrukturressourcen ein.