152.322.1
OSDVOOPAD
CH-BE
Art. 14 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) - Gesamtstaatliche Prozesse
Aufgaben - Finanzen
Art. 14 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) · Gesamtstaatliche Prozesse
Die Geschäftsleitungen sowie die Vorsteherin oder der Vorsteher des kantonalen Grundbuchamts sind für die Umsetzung der gesamtstaatlichen Prozesse in ihrem Bereich verantwortlich.
Die Geschäftsleitungen sowie die Vorsteherin oder der Vorsteher des kantonalen Grundbuchamts sind insbesondere für die Erstellung, Verwaltung und Einhaltung ihres Globalbudgets verantwortlich und treffen bei Abweichungen entsprechende Massnahmen. Sie teilen jedem Bereich die notwendigen und möglichen Mittel zu. Sie führen das Controlling und erstatten die erforderlichen Berichte.