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Art. 13 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) - Standort- und Mitarbeitergespräche

Aufgaben - Personal
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Art. 13 Verordnung über die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz (OSDV) · Standort- und Mitarbeitergespräche

1. Die Direktorin oder der Direktor führt mit den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern einmal pro Jahr ein Standortgespräch.

1a

Sie oder er führt mit der oder dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Betreibungs- und Konkursämter sowie der Vorsteherin oder dem Vorsteher des kantonalen Grundbuchamts das Mitarbeitergespräch.

2. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des KJA oder eine von ihr oder ihm bezeichnete Person führt mit den Präsidentinnen und Präsidenten der KESB das Mitarbeitergespräch.

3. ...

4. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung der Betreibungs- und Konkursämter führt mit den ordentlichen Mitgliedern der Geschäftsleitung das Mitarbeitergespräch.

5. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des kantonalen Grundbuchamts führt mit den geschäftsleitenden Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwaltern, der Stabsleiterin oder dem Stabsleiter sowie der Notariatsinspektorin oder dem Notariatsinspektor das Mitarbeitergespräch. Die Stabsleiterin oder der Stabsleiter und die Notariatsinspektorin oder der Notariatsinspektor führen das Mitarbeitergespräch jeweils mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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