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Art. 9 Gesetz über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter (RStG) - Allgemeine Aufgaben

Aufgaben
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Art. 9 Gesetz über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter (RStG) · Allgemeine Aufgaben

1. Die Regierungsstatthalterin oder der Regierungsstatthalter erfüllt im Verwaltungskreis insbesondere die folgenden Aufgaben: sie oder er

a) vertritt den Regierungsrat,

b) beaufsichtigt und berät die Gemeinden,

c) ist in den von der Gesetzgebung bezeichneten Fällen Aufsichts-, Bewilligungs-, Genehmigungs-, Verwaltungsjustiz- und Vollzugsbehörde,

d) wirkt als Polizeibehörde und erfüllt Führungs- und Koordinationsaufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes,

e) vermittelt im Rahmen ihrer oder seiner Aufgaben und Zuständigkeiten nach Möglichkeit zwischen der Bevölkerung und den Behörden des Kantons und der Gemeinden,

f) nimmt Aufgaben im Bereich der Bekämpfung der häuslichen Gewalt wahr.

2. Die weiteren Aufgaben richten sich nach der besonderen Gesetzgebung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (6)

100 2020 299 · be (Art. 9 ff. RStG)
Bern-Mittelland Prefectural Office Decision Annulled Due to Invalid Signatory Authority
321.2]). 3.2 Das Gesetz legt die Aufgaben der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter fest (Art. 93 Abs. 3 KV; Art. 9 ff. RStG). Sie sind Ver- waltungs- und Verwaltungsjustizbehörde des Verwaltungskreises (Art. 1 Abs. 1 RStG) und amten namentlich als Aufsi
100 2020 355 · be (Art. 9 ff. RStG)
Social Welfare Repayment Dispute: Unlawful Delegation of Prefectural Decision-Making Power
assung des Kantons Bern [KV; BSG 101.1]), die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insb. Art. 63 Abs. 1 VRPG und Art. 1 ff. und Art. 9 ff. RStG) sowie die Materialien zu einem im Jahr 2010 gescheiterten Versuch, die hier interessierenden Bestimmungen des RStG zu revidieren
100 2020 400 · be (Art. 9 ff. RStG)
Challenge to Social Assistance Budget and Formal Defect in Decision Authority
assung des Kantons Bern [KV; BSG 101.1]), die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insb. Art. 63 Abs. 1 VRPG und Art. 1 ff. und Art. 9 ff. RStG) sowie die Materialien zu einem im Jahr 2010 gescheiterten Versuch, die hier interessierenden Bestimmungen des RStG zu revidieren
100 2020 471 · be (Art. 9 ff. RStG)
Recipient v. Municipality Regarding Social Assistance Instructions and Appeal Decision Validity
assung des Kantons Bern [KV; BSG 101.1]), die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insb. Art. 63 Abs. 1 VRPG und Art. 1 ff. und Art. 9 ff. RStG) sowie die Materialien zu einem im Jahr 2010 gescheiterten Versuch, die hier interessierenden Bestimmungen des RStG zu revidieren
100 2021 7 · be (Art. 9 ff. RStG)
Challenge to Wastewater Financing Decision Based on Unauthorized Signature and Invalid Ratification
21.7U, Seite 5 Bern [KV; BSG 101.1]), die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insb. Art. 63 Abs. 1 VRPG und Art. 1 ff. und Art. 9 ff. RStG) sowie die Materialien zu einem im Jahr 2010 gescheiterten Versuch, die hier interessierenden Bestimmungen des RStG zu revidieren
110 2016 122 · be (Art. 6b und Art. 9 RStG13)
Appeal of Building Permit Suspension Dismissed for Procedural Inadmissibility
2 7 und die Gemeindebehörden ist (vgl. Art. 6b und Art. 9 RStG13). Die Beschwerdeführerin kann sich zudem nicht auf Art. 48 BauG berufen. Diese Bestimmung bezieht sich nämlich auf die Erfüllung