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152.321.2 RSTSVOSPR CH-BE

Art. 4 Verordnung über die Stellvertretung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter (RstSV) - Inkrafttreten

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Art. 4 Verordnung über die Stellvertretung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter (RstSV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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