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152.256 CH-BE

Art. 6 Verordnung über die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder staatlicher Kommissionen

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Art. 6 Verordnung über die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder staatlicher Kommissionen

Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1981 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wird die Verordnung vom 22. April 1969 über die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder staatlicher Kommissionen aufgehoben.

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