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Art. 8 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (Organisationsverordnung BKD, OrV BKD) - Französischsprachige stellvertretende Generalsekretärin oder französischsprachiger stellvertretender Generalsekretär

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Art. 8 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (Organisationsverordnung BKD, OrV BKD) · Französischsprachige stellvertretende Generalsekretärin oder französischsprachiger stellvertretender Generalsekretär

1. Die französischsprachige stellvertretende Generalsekretärin oder der französischsprachige stellvertretende Generalsekretär ist für die französischsprachige Koordination verantwortlich und sorgt für die Erfüllung der Aufgaben in diesem Bereich. Sie oder er arbeitet dabei mit den Organisationseinheiten der Direktion und der Verwaltung sowie mit verwaltungsexternen Stellen zusammen.

2. Die französischsprachige stellvertretende Generalsekretärin oder der französischsprachige stellvertretende Generalsekretär leitet die französischsprachige Koordinationskonferenz.

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