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Art. 3 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Finanzdirektion (Organisationsverordnung FIN; OrV FIN) - Unternehmen und Institutionen

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Art. 3 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Finanzdirektion (Organisationsverordnung FIN; OrV FIN) · Unternehmen und Institutionen

1. Die Finanzdirektion betreut die ihr zugeteilten Beteiligungen des Kantons an Unternehmen und Institutionen, insbesondere die Beteiligungen des Kantons an der Berner Kantonalbank AG (BEKB), der Bedag Informatik AG sowie der Bernischen Pensionskasse (BPK).

2. Sie vertritt den Kanton gegenüber diesen Unternehmen und Institutionen in allen Belangen. Sie sorgt für die rechtzeitige Information des Regierungsrates über wesentliche Fragen und stellt die notwendigen Anträge.

3. ...

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