152.221.141
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CH-BE
Art. 6 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) - Vorsteherinnen und Vorsteher
Führung
Art. 6 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) · Vorsteherinnen und Vorsteher
1. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, die Polizeikommandantin oder der Polizeikommandant sowie die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher sorgen für die Erfüllung der Aufgaben ihrer Organisationseinheit.
2. Sie legen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich fest und umschreiben die Organisation und die Abläufe ihrer Organisationseinheit, soweit die Geschäftsordnung der Ergänzung bedarf, in einem Reglement.
3. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für die Vorsteherinnen und Vorsteher von Stäben und Abteilungen sowie von dezentralisierten Zweigstellen.