Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.221.141 ORVSIDOODSEOROSIDOrO CH-BE

Art. 6 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) - Vorsteherinnen und Vorsteher

Führung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) · Vorsteherinnen und Vorsteher

1. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, die Polizeikommandantin oder der Polizeikommandant sowie die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher sorgen für die Erfüllung der Aufgaben ihrer Organisationseinheit.

2. Sie legen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich fest und umschreiben die Organisation und die Abläufe ihrer Organisationseinheit, soweit die Geschäftsordnung der Ergänzung bedarf, in einem Reglement.

3. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für die Vorsteherinnen und Vorsteher von Stäben und Abteilungen sowie von dezentralisierten Zweigstellen.

← Art. 5 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) Aufgaben der Sicherheitsdirektion Art. 7 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →