Art. 12 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) - Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM)
Art. 12 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) · Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM)
1. Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
a **\* vollzieht und überwacht alle dem Kanton personell und materiell zugewiesenen Aufgaben im Militärbereich,
b **\* ist kantonale Fachstelle für Zivilschutz und Kulturgüterschutz,
c **\* vollzieht die Aufgaben der Sicherheitsdirektion im Zusammenhang mit Katastrophen und Notlagen, soweit sie nicht einer anderen Organisationseinheit zugewiesen sind,
d **\* leitet die Ausbildung der zivilen Führungsorgane auf Stufe Kanton und stellt die Schulung der koordinierten Einsätze sicher,
e **\* unterstützt die zivilen Führungsorgane bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen,
f **\* ...
g **\* erfasst und veranlagt die dem Kanton zugewiesenen ersatzpflichtigen Angehörigen der Armee und besorgt das Inkasso,
h **\* verwaltet und bewirtschaftet die bernischen Militäranlagen,
i **\* nimmt unter Vorbehalt der Zuständigkeit anderer Direktionen die Aufgaben im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung wahr und stellt die kantonale Delegierte oder den kantonalen Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung (KDWL),
k **\* ist das kantonale Kompetenzzentrum im Bereich des Sports, unter Vorbehalt der Zuständigkeiten der Bildungs- und Kulturdirektion,
l **\* führt die Geschäftsstelle des kantonalen Führungsorgans (KFO) und des Care-Teams Kanton Bern.
2. Es besorgt das Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen, die Informatik, das Controlling sowie weitere Querschnittsaufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich.