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Art. 12 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) - Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM)

Aufgaben der Organisationseinheiten
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Art. 12 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (Organisationsverordnung SID; OrV SID) · Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM)

1. Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär

a **\* vollzieht und überwacht alle dem Kanton personell und materiell zugewiesenen Aufgaben im Militärbereich,

b **\* ist kantonale Fachstelle für Zivilschutz und Kulturgüterschutz,

c **\* vollzieht die Aufgaben der Sicherheitsdirektion im Zusammenhang mit Katastrophen und Notlagen, soweit sie nicht einer anderen Organisationseinheit zugewiesen sind,

d **\* leitet die Ausbildung der zivilen Führungsorgane auf Stufe Kanton und stellt die Schulung der koordinierten Einsätze sicher,

e **\* unterstützt die zivilen Führungsorgane bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen,

f **\* ...

g **\* erfasst und veranlagt die dem Kanton zugewiesenen ersatzpflichtigen Angehörigen der Armee und besorgt das Inkasso,

h **\* verwaltet und bewirtschaftet die bernischen Militäranlagen,

i **\* nimmt unter Vorbehalt der Zuständigkeit anderer Direktionen die Aufgaben im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung wahr und stellt die kantonale Delegierte oder den kantonalen Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung (KDWL),

k **\* ist das kantonale Kompetenzzentrum im Bereich des Sports, unter Vorbehalt der Zuständigkeiten der Bildungs- und Kulturdirektion,

l **\* führt die Geschäftsstelle des kantonalen Führungsorgans (KFO) und des Care-Teams Kanton Bern.

2. Es besorgt das Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen, die Informatik, das Controlling sowie weitere Querschnittsaufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich.

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