Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.221.131 ORVDIJOODIJROVDIJRoV CH-BE

Art. 8a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) - 1a. Ressourcen und Querschnittsaufgaben

Aufgaben des Generalsekretariats und der Ämter
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) · 1a. Ressourcen und Querschnittsaufgaben

1. Das Generalsekretariat betreut und unterstützt die Ämter sowie die dezentrale Verwaltung in den Bereichen

a) des Finanz- und Rechnungswesens,

b) der Informations- und Kommunikationstechnologie,

c) des Personalmanagements,

d) der Infrastruktur, Logistik, Sicherheit und Beschaffung.

2. Es ist im Aufgabenbereich gemäss Absatz 1 zuständig für das Controlling der Direktion und ihrer Ämter sowie der dezentralen Verwaltung.

3. Es besorgt die Planung, den Vollzug und das Berichtswesen in seinem Bereich betreffend Aufgaben und Mittel.

4. Die Geschäftsordnung kann diese Aufgaben anderen Organisationseinheiten übertragen oder dem Generalsekretariat weitere direktionale Dienstleistungen übertragen.

← Art. 8 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) Aufgaben Art. 9 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →