152.221.131
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CH-BE
Art. 8a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) - 1a. Ressourcen und Querschnittsaufgaben
Aufgaben des Generalsekretariats und der Ämter
Art. 8a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) · 1a. Ressourcen und Querschnittsaufgaben
1. Das Generalsekretariat betreut und unterstützt die Ämter sowie die dezentrale Verwaltung in den Bereichen
a) des Finanz- und Rechnungswesens,
b) der Informations- und Kommunikationstechnologie,
c) des Personalmanagements,
d) der Infrastruktur, Logistik, Sicherheit und Beschaffung.
2. Es ist im Aufgabenbereich gemäss Absatz 1 zuständig für das Controlling der Direktion und ihrer Ämter sowie der dezentralen Verwaltung.
3. Es besorgt die Planung, den Vollzug und das Berichtswesen in seinem Bereich betreffend Aufgaben und Mittel.
4. Die Geschäftsordnung kann diese Aufgaben anderen Organisationseinheiten übertragen oder dem Generalsekretariat weitere direktionale Dienstleistungen übertragen.