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Art. 8 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) - Generalsekretariat (GS DIJ) 1. Stabsaufgaben

Aufgaben des Generalsekretariats und der Ämter
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Art. 8 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) · Generalsekretariat (GS DIJ) 1. Stabsaufgaben

1. Das Generalsekretariat

a) berät und unterstützt die Direktorin oder den Direktor bei der Erfüllung ihrer bzw. seiner Aufgaben;

b) koordiniert die Tätigkeit innerhalb der Direktion, namentlich auch die Gesetzgebung und das Mitberichtsverfahren, und legt für alle Geschäfte die Federführung fest;

c) prüft alle Vorlagen und Anträge, welche die Ämter der Direktion unterbreiten, sofern die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt;

d) sorgt zusammen mit den zuständigen Ämtern für die Bearbeitung aller Fragen, die für die Direktion von grundsätzlicher Bedeutung sind;

e) behandelt alle Geschäfte, für die kein Amt innerhalb der Direktion zuständig ist, oder weist sie einem Amt zu;

f) koordiniert die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Direktion;

g) betreut die Vorbereitung der parlamentarischen Geschäfte;

h) stellt den Übersetzungsdienst sicher;

i) ...

2. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für die dezentrale Verwaltung der Direktion.

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