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Art. 4 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) - Anstalten

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Art. 4 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Organisationsverordnung DIJ, OrV DIJ) · Anstalten

1. Im Aufgabengebiet der Direktion für Inneres und Justiz sind folgende Anstalten tätig

a Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB),

b* IV-Stelle Bern (iv/ai be),

c* Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA),

d* Familienausgleichskasse des Kantons Bern (FKB).

2. Die Direktion für Inneres und Justiz vertritt den Kanton als Träger gegenüber diesen Anstalten. Sie sorgt für die rechtzeitige Information des Regierungsrates über wesentliche Fragen und stellt die notwendigen Anträge.

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