152.221.131.2
SPEVOIPR
CH-BE
Art. 5 Verordnung über die stationären und pädagogischen Einrichtungen der Direktion für Inneres und Justiz (SPEV) - Organisation
Kommissionen
Art. 5 Verordnung über die stationären und pädagogischen Einrichtungen der Direktion für Inneres und Justiz (SPEV) · Organisation
1. Die Kommissionen sind das strategische Führungsorgan und die vorgesetzte Organisationseinheit der jeweiligen Einrichtungen.
2. Sie erlassen die Kommissionsreglemente.
3. Die Kommissionsreglemente regeln die Organisation und die Aufgaben der Kommissionen und sind von der Direktorin oder dem Direktor für Inneres und Justiz zu genehmigen.