152.221.131.2
SPEVOIPR
CH-BE
Art. 2 Verordnung über die stationären und pädagogischen Einrichtungen der Direktion für Inneres und Justiz (SPEV) - Organisation und Aufgabe
Einrichtungen
Art. 2 Verordnung über die stationären und pädagogischen Einrichtungen der Direktion für Inneres und Justiz (SPEV) · Organisation und Aufgabe
1. Die Einrichtungen sind dem Kantonalen Jugendamt (KJA) administrativ-organisatorisch angegliedert.
2. Sie stellen insbesondere ein Angebot an Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf sowie ein besonderes Volksschulangebot sicher.