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152.221.131.2 SPEVOIPR CH-BE

Art. 2 Verordnung über die stationären und pädagogischen Einrichtungen der Direktion für Inneres und Justiz (SPEV) - Organisation und Aufgabe

Einrichtungen
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Art. 2 Verordnung über die stationären und pädagogischen Einrichtungen der Direktion für Inneres und Justiz (SPEV) · Organisation und Aufgabe

1. Die Einrichtungen sind dem Kantonalen Jugendamt (KJA) administrativ-organisatorisch angegliedert.

2. Sie stellen insbesondere ein Angebot an Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf sowie ein besonderes Volksschulangebot sicher.

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