152.221.131.2
SPEVOIPR
CH-BE
Art. 14 Verordnung über die stationären und pädagogischen Einrichtungen der Direktion für Inneres und Justiz (SPEV) - 5. Protokoll
Kommissionen
Art. 14 Verordnung über die stationären und pädagogischen Einrichtungen der Direktion für Inneres und Justiz (SPEV) · 5. Protokoll
1. Über die Verhandlungen der Kommissionen wird ein Protokoll geführt.