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Art. 4 Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Direktion für Inneres und Justiz (DelDV DIJ) - Personalrechtliche Bewilligungen

Befugnisse im Personalbereich
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Art. 4 Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Direktion für Inneres und Justiz (DelDV DIJ) · Personalrechtliche Bewilligungen

1. Die Befugnis zur Erteilung der folgenden personalrechtlichen Bewilligungen folgt der Zuständigkeit für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gemäss Artikel 2 und Artikel 2a, jedoch bei den in Artikel 2 Absatz 2 genannten Personen ohne vorgängige Zustimmung der Direktorin oder des Direktors

a *** die Festlegung des Orts der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung (Art. 8 Abs. 2 PV),

b *** ...

c die Umwandlung der Treueprämie in Entgelt (Art. 99 Abs. 1 PV),

d die Bewilligung zur dienstlichen Benützung von privaten Motorfahrzeugen (Art. 113 Abs. 1 PV),

e *** das Anordnen einer Abweichung vom ordentlichen Arbeitszeitrahmen (Art. 125 Abs. 1 bis 3 PV) und vom Jahresarbeitszeitmodell (Art. 136a Abs. 1 und 2 PV),

f *** die Bewilligung von unbezahltem Urlaub sowie Urlaub für den Besuch von externen Weiterbildungsveranstaltungen (Art. 157 Abs. 1 sowie Art. 175 Abs. 2 Bst. b PV).

2-5

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