152.221.131.1
DELDVDIJODDÉLDIJ
CH-BE
Art. 2a Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Direktion für Inneres und Justiz (DelDV DIJ) - Begründung, Beendigung der Arbeitsverhältnisse in den kantonalen stationären und pädagogischen Einrichtungen
Befugnisse im Personalbereich
Art. 2a Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Direktion für Inneres und Justiz (DelDV DIJ) · Begründung, Beendigung der Arbeitsverhältnisse in den kantonalen stationären und pädagogischen Einrichtungen
1. Für die Begründung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen stationären und pädagogischen Einrichtungen ist in Abweichung von Artikel 2 Absatz 1 die Gesamtleiterin oder der Gesamtleiter bzw. die Direktorin oder der Direktor zuständig.