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152.221.131.1 DELDVDIJODDÉLDIJ CH-BE

Art. 1 Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Direktion für Inneres und Justiz (DelDV DIJ)

Gegenstand
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Art. 1 Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Direktion für Inneres und Justiz (DelDV DIJ)

1. Diese Verordnung regelt die Delegation von Befugnissen im Personalbereich und von Ausgabenbefugnissen innerhalb der zentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz.

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