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152.221.121 ORVGSIOODSSI CH-BE

Art. 7 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (Organisationsverordnung GSI, OrV GSI) - Generalsekretariat 1. Stabsaufgaben

Aufgaben der Organisationseinheiten
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Art. 7 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (Organisationsverordnung GSI, OrV GSI) · Generalsekretariat 1. Stabsaufgaben

1. Das Generalsekretariat ist zuständig für

a die Beratung und Unterstützung der Direktorin oder des Direktors bei der Erfüllung der Aufgaben,

b *** die Prüfung von Anträgen und Vorlagen, welche die Ämter und die KEK Bern der Direktorin oder dem Direktor unterbreiten,

c die Bearbeitung aller Fragen, die für die Gesundheits-, Sozial- und Integrationspolitik von grundsätzlicher Bedeutung sind,

d die Koordination aller Geschäfte, für die kein Amt der Direktion zuständig ist, oder deren Zuweisung zu einem Amt,

e *** die Koordination der Tätigkeit der Ämter und die Festlegung der Federführung, wenn nötig für Geschäfte, die mehrere Ämter betreffen,

f *** die Betreuung der KEK Bern in allen Verwaltungsobliegenheiten und übrigen Belangen, soweit diese durch die Gesetzgebung oder die Geschäftsordnung nicht der KEK Bern selbst oder durch die nachfolgenden Bestimmungen einem Amt übertragen sind,

g die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Direktion,

h die Zusammenarbeit mit den anderen Direktionen, der Staatskanzlei, dem Regierungsrat und den Organen des Grossen Rates,

i die Bearbeitung der Antworten auf parlamentarische Vorstösse, die Vorbereitung parlamentarischer Geschäfte und die Überwachung des Vollzugs überwiesener Motionen und Postulate,

k die Rechtsetzung der Direktion und die Durchführung der dazu notwendigen Vernehmlassungs- und Mitberichtsverfahren sowie die Begleitung im parlamentarischen Verfahren,

l das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren unter Beizug der Ämter zu Erlassen des Kantons und des Bundes,

m die Instruktion von Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden sowie für die Vorbereitung von Eingaben und die Vertretung der Direktion und des Regierungsrates im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten vor kantonalen und eidgenössischen Verwaltungsjustizbehörden und Gerichten,

n die Koordination der Tätigkeit in allen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens mit den anderen beteiligten Direktionen, die Vertretung des Kantons in den interkantonalen Koordinationsorganen des Gesundheits-, Sozial- und Integrationswesens sowie die Sicherstellung der Verbindung zu den Behörden des Bundes,

o die Vorbereitung und Umsetzung der Eigentümerstrategie gemäss Artikel 12 und 13 der Spitalversorgungsverordnung vom 23. Oktober 2013 (SpVV)[[3]](#enumeration_itemtext_content_fn_3158926_2_3_c),

p *** ...

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

2021 GSI 2951 · be (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI)
Refugee Language Course Funding Appeal Mooted by Transfer
Procedural basis for closing the case by the Legal Department of the GSI Secretariat.