Art. 4 Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (DelDV GSI) - Organisationseinheiten
Art. 4 Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (DelDV GSI) · Organisationseinheiten
Die Begründung und Beendigung der unbefristeten Anstellungsverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Funktionen bis und mit Gehaltsklasse 23 eingereiht sind, erfolgt im Generalsekretariat durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär, in den Ämtern durch die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher und in der gleichgestellten Organisationseinheit durch die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher des Amts, dem sie administrativ angegliedert ist.
Die Begründung und Beendigung befristeter Anstellungsverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt im Generalsekretariat durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär, in den Ämtern durch die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher und in der gleichgestellten Organisationseinheit durch die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher des Amts, dem sie administrativ angegliedert ist.
...